Allgemeine geschäftsbedingungen
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Alle Bestellungen werden zu den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preisen erledigt. Unsere Preisangebote sind unverbindlich.
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Bei jeder Bestellung haben wir das Recht, eine Anzahlung von mindestens 50% des Gesamtbetrages zu verlangen.
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Unsere Rechnungen sind bei der Lieferung an unseren Gesellschaftssitz zahlbar.
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Jeder Zahlungsverzug von mehr als 8 (acht) Tagen zieht von Rechts wegen und ohne Vorankündigung eine Preiserhöhung von 18% bzw. mindestens 50 € als Entschädigung sowie Verzugszinsen von monatlich 1% mit sich.
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Schecks werden ausschließlich nach vorhergehender Genehmigung akzeptiert. Schecks und Wechsel werden erst nach ihrer Einlösung als Zahlung betrachtet. Die Annahme von Wechseln bringt keine Novation mit sich; die vorliegenden Bedingungen bleiben weiter rechtskräftig.
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Es wird kein Liefertermin garantiert; wir übernehmen keinerlei Haftung in dieser Hinsicht. Die auf dem Bestellschein oder auf der Bestellungsbestätigung angegebenen Lieferfristen dienen nur zu Ihrer Information. In jedem Fall beginnt die angegebene Frist erst ab dem Datum der Registrierung der Bestellung durch die Firma.
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Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.
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Der Kunde ist zur Verarbeitung unserer Erzeugnisse oder deren Verbindung mit anderen Erzeugnissen im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. An den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenständen erwerben wir zur Sicherung unserer obengenannten Ansprüche Miteigentum, das der Kunde uns schon jetzt überträgt. Der Kunde wird die unserem Miteigentum unterliegenden Gegenstände unentgeltlich verwahren. Die Höhe unseres Miteigentumsanteils bestimmt sich nach dem Verhältnis des Werts, den unser Erzeugnis und die durch die Verarbeitung oder die Verbindung entstandenen Gegenstände haben.
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Wir gestatten unseren Kunden widerruflich die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang. Dieses Recht erlischt im Falle einer Zahlungseinstellung. Der Kunde ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen, sowie uns auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderungen auszustellen.
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Zu anderen Verfügungen über die in unserem Vorbehaltseigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige Rechtbeeinträchtigungen der uns ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände hat der Kunde uns unverzuglich mitzuteilen.
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Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Waren zu verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug kommt oder sich seine Vermögenslage wesentlich verschlechtert. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt – unbeschadet anderer zwingender Gesetzesbestimmungen – nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20% so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherungen nach unserer Wahl freigeben.
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Wenn sich die Kreditwürdigkeit des Käufers verschlechtert, behalten wir uns das Recht vor, selbst nach partieller Durchführung eines Auftrages, vom Käufer alle Sicherheiten einzufordern, die wir für die optimale Erfüllung der eingegangenen Verpflichtung für erforderlich halten. Die Verweigerung von Sicherheiten gibt uns das Recht, den ganzen Auftrag oder einen Teil des Auftrages zu annullieren.
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Die Waren werden auf Risiko und Gefahr des Käufers geliefert.
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Die Garantie unserer Firma beschränkt sich auf die Garantie des Herstellers oder des Lieferanten. So kann es vorkommen, dass auf neues Material während eines Jahres eine volle Garantie gegeben werden kann, sofern unsere Firma sich im Besitz der schadhaften Teile befindet. Für Gebrauchtmaterial wird bis auf weiteres keinerlei Garantie gewährt.
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Reklamationen werden ausschließlich dann angenommen, wenn sie uns innerhalb von acht Tagen ab dem Rechnungsdatum schriftlich mitgeteilt werden.
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Im Falle eines Rechtsstreites in Bezug auf die Ankaufs-Verkaufsrechtstat sind ausschließlich die Gerichtshöfe unseres Gesellschaftssitzes zuständig. Ausschließlich Belgisches Recht ist anwendbar.